HEILPRAKTIKER - BESCHRÄNKT AUF DAS GEBIET DER PHYSIOTHERAPIE

Rundum gut versorgt

Bislang ist es Physiotherapeuten nur gestattet, aufgrund einer ärztliche Verordnung bzw. aufgrund der Verordnung eines Heilpraktikers zu behandeln. 

 

Mit der zusätzlichen Qualifikation "Heilpraktiker - beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie"- nach §1 des Heilpraktikergesetzes ist es möglich, Patienten im Rahmen der Physiotherapie auch ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.

 

Diese Qualifikation liegt bei uns vor. Dies hat für Sie als Patient den Vorteil, dass Sie sich direkt, ohne ärztliche Verordnung, hier in der Praxis behandeln lassen können.

 

Hierdurch sind für Sie die Wege kürzer - das Warten auf einen Termin beim Arzt und das u.U. lange Warten im Wartezimmer der Arztpraxis entfällt. Es kann nach einem ausführlichen Befund ohne weitere zeitliche Verzögerung direkt mit der physiotherapeutischen Behandlung begonnen werden. 

 

Die anfallenden Kosten können Sie sich als Privatpatient oder als gesetzlich Versicherter mit Zusatzversicherung i. d. R. dann erstatten lassen, wenn Heilpraktikerleistungen mitversichert sind. Ansonsten ist dies eine Selbstzahlerleistung, die nach der GebüH abgerechnet wird.

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Tätigkeitsbericht Ombudsmann 2014
2014_Ombudsmann.pdf
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Weitere Informationen unter www.privatpreise.de